Der Arbeitgeber muss im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Hinweis- und Aufklärungspflichten erfüllen
- Identität des Versorgungsträgers
- Durchführungsweg
- Zusage Art
- Versorgungs- und Versicherungsbedingungen
- Usw.
BAG-Urteil 19.05.2016 ( 3 AZR 794/114)
Haftungsreduzierung durch Verlangen der versicherungsvertraglichen Lösung
- Das rechtzeitige Verlangen der versicherungsvertraglichen Lösung sollte nachweislich dokumentiert werden.
Umsetzung der Verpflichtung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Das Betrtiebsrentenstärkungsgesetz tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Gerdemann